Eilmeldung - UPDATE // Bund kippt Osterruhe an Gründonnerstag und Karsamstag. Betriebe können Ruhetagsplanungen einstellen. Politik weiß offenbar nicht mehr weiter!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie mit Newsletter vom 23.03.2021 versprochen, informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Thematik der Osterruhe.
Entgegen dem noch am 22.03.2021 verabschiedeten Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, zu Ostern eine erweiterte Ruhezeit einzuführen, in der das Motto #WirBleibenZuhause umgesetzt wird, hat offensichtlich zwischenzeitlich die Einsicht Platz gegriffen, dass derartige Ruhetagsplanungen rechtlich nicht umsetzbar sind.

 

Noch am Abend des 23.03.2021 hat der Bayerische Ministerpräsident Söder gegenüber der Presse verkündet, man werde die Arbeitsruhe über die Änderung der Feiertagsregelungen vollziehen. Dabei ist offensichtlich der Umstand unbeachtet geblieben, dass dazu jedes einzelne Bundesland seine Feiertagsgesetze innerhalb von Wochenfrist ändern müsste. Außerdem hat man auch nicht mit dem breiten Widerstand aus der Wirtschaft gegen diese Maßnahme gerechnet.


Zwar ist auf der Internetseite www.bundeskanzlerin.de immer noch der Beschluss vom 22.03.2021 veröffentlich, gleichwohl hat die Nachrichtenagentur DPA mitgeteilt, dass die politischen Planungen zu verlängerten Osterruhe gestoppt werden sollen. Dies soll die Bundeskanzlerin in einer aktuell laufenden Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten mitgeteilt haben.

 

Sollten einzelne Arbeitgeber bereits Planungen zur Durchführung der Gründonnerstagsruhe realisiert haben, müsste geprüft werden, inwieweit diese wieder zurückgenommen werden können; dabei ist ggf. auch das Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte zu beachten!

Für weitere Rückfragen und Unterstützung zur Umsetzung stehen wir selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.  

 

mitgeteilt von

Michael Koch

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt

Stephanie Has

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin