Erleichteter off-label-use im Krankenhaus - LSG Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Patienten bei off-label-Behandlung LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 18.03.2010, L 9 KR 280/08
Nahezu jeder Chefarzt kennt die leidige Problematik der Anwendung von off-label-Arzneimitteln Im Krankenhaus und die sich dann anschließende Zahlungsverweigerung der Krankenkassen.
Die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung des Medikaments nicht umfassten Anwendungsgebiet, kam bislang nur dann in Betracht, wenn es
1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht und wenn
2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn
3. aufgrund eines wissenschaftlichen Konsens die begründete Aussicht besteht, dass mit dem
Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.
Regelmäßig scheiterte die Anerkennung des off-label-use an einer der o. g. Tatbestandsvoraussetzungen.
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