29.07.2017
Antrag auf Elternzeit unterliegt strengem Schriftformerfordernis
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt, informieren wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Arbeitsrecht. In jüngster Zeit wurde durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.05.2016 die Problematik des Schriftformerfordernisses bei einem Elternzeitverlangen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG eingehend behandelt. Die Kernaussage der aufgeführten Entscheidung ist, dass eine Elternzeit des Arbeitnehmers nur wirksam in Anspruch genommen werden kann, wenn diese unter Wahrung der Schriftform gemäß § 126 BGB vom Arbeitnehmer verlangt wurde...