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  • +++ „Chef - ich mach mal blau“ +++ Am 01.07.2022 entfällt Krankenscheinvorlagepflicht für Arbeitnehmer +++ Was ändert sich? +++ Was bleibt unverändert? +++

    22.02.2022

    Am 01.07.2022 tritt eine gesetzliche Neuregelung des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in Kraft, die Auswirkungen auf das personalwirtschaftliche Handling rund um die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer hat.

     

    Die Vorgängerbundesregierung hatte bereits am 22.11.2019 mit dem sogenannten 3. Bürokratieentlastungsgesetz eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes auf den Weg gebracht, das ursprünglich mit Wirkung zum 01.01.2022 die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Meldung einführen sollte. Die Einführung ist verschoben worden und soll nunmehr zum 1. Juli diesen Jahres wirksam werden.

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  • +++ Ampelkoalition legt nach +++ Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 16.03.2022 +++ Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte!!! +++

    13.12.2021

    Die am 06.12.2021 neu gewählte Bundesregierung hat nunmehr am 10.12.2021 die nächste Gesetzesänderung des IfSG auf den Weg gebracht und damit die Verpflichtung zur Covid-19-Schutzimpfung für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen stellen wir nachstehend dar.

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  • +++ CoronaUpdate +++ Vergütung in der Pandemie +++ Wirklich keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte!? +++

    07.12.2021

    Die aktuelle Coronasituation führte bereits am 01.11.2021 zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit weitreichenden Folgen für Mitarbeiter, welche sich in Quarantäne befinden, jedoch noch nicht vollständig gegen das Covid-19-Virus geimpft wurden. Doch ist es tatsächlich so einfach: Jeder Ungeimpfte in Quarantäne erhält kein Lohn? Wir möchten Ihnen im Folgenden darstellen, unter welchen Voraussetzungen ein Entgeltfortzahlungsanspruch tatsächlich erlischt. 

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  • +++ CoronaUpdate +++ Änderung Infektionsschutzgesetz +++ pandemische Notlage endet +++

    22.11.2021

    Auf Grund der aktuellen pandemischen Entwicklung im Bundesgebiet und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Neuerungen wollen wir Sie mit dieser Wortmeldung aktuell und ausführlich über die am 18.11.2021 im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung zum Infektionsschutzgesetz und deren Auswirkungen auf die Unternehmen informieren. 

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  • Geschäftsführerhaftung

    15.09.2021

    Die von den Geschäftsführern zu erfüllenden rechtlichen Pflichten sind vielfältig und werden immer komplexer. Damit einhergehend steigen auch die Haftungsrisiken, sodass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Sanktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Wichtig ist es daher, Haftung zu vermeiden oder eine mögliche Haftung zumindest zu minimieren.

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Rechtsanwälte Koch & Boikat 

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