22.02.2022
Am 01.07.2022 tritt eine gesetzliche Neuregelung des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in Kraft, die Auswirkungen auf das personalwirtschaftliche Handling rund um die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer hat.
Die Vorgängerbundesregierung hatte bereits am 22.11.2019 mit dem sogenannten 3. Bürokratieentlastungsgesetz eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes auf den Weg gebracht, das ursprünglich mit Wirkung zum 01.01.2022 die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Meldung einführen sollte. Die Einführung ist verschoben worden und soll nunmehr zum 1. Juli diesen Jahres wirksam werden.