27.04.2021
Die infolge der Corona-Pandemie geleistete Kurzarbeit Null kann sich nach neuester Rechtsprechung auch auf den Jahresurlaub auswirken. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.03.2021- 6 Sa 824/20) entschieden, dass aufgrund der eingeführten Kurzarbeit Null in einem Unternehmen die Arbeitnehmer auch keine Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum erworben haben und der Jahresurlaub entsprechend zu kürzen ist.