12.02.2021
Die Arbeitgeber sind verpflichtet aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus auch im Arbeitsalltag einzudämmen. Eine Möglichkeit bietet hierbei die Durchführung des Corona-Schnelltest.