16.04.2021
Die Coronapandemie hält die Gesellschaft im Verlauf der nun anhaltenden 3. Welle weiter in Atem und veranlasst die Politik zu weiteren Eindämmungsversuchen. Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die 2. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet, mit der den Arbeitgebern eine Coronatestpflicht auferlegt wird.
Nachstehend wollen wir Sie über die Einzelheiten informieren.