Die von den Geschäftsführern zu erfüllenden rechtlichen Pflichten sind vielfältig und werden immer komplexer. Damit einhergehend steigen auch die Haftungsrisiken, sodass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Sanktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Wichtig ist es daher, Haftung zu vermeiden oder eine mögliche Haftung zumindest zu minimieren.

Die infolge der Corona-Pandemie geleistete Kurzarbeit Null kann sich nach neuester Rechtsprechung auch auf den Jahresurlaub auswirken. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.03.2021- 6 Sa 824/20) entschieden, dass aufgrund der eingeführten Kurzarbeit Null in einem Unternehmen die Arbeitnehmer auch keine Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum erworben haben und der Jahresurlaub entsprechend zu kürzen ist.

Die Coronapandemie hält die Gesellschaft im Verlauf der nun anhaltenden 3. Welle weiter in Atem und veranlasst die Politik zu weiteren Eindämmungsversuchen. Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die 2. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet, mit der den Arbeitgebern eine Coronatestpflicht auferlegt wird. 

Nachstehend wollen wir Sie über die Einzelheiten informieren.

Die Corona-Pandemie beschäftigt nicht nur die Politik. Fragen hinsichtlich einer gesetzlichen Impfpflicht sowie der Start der seit Ende letzten Jahres angelaufen Impfung der Risikogruppen führen auch zur Diskussion einer möglichen Impfpflicht im Arbeitsverhältnis. So stellt sich neben der generellen Frage einer Impfpflicht im Arbeitsverhältnis auch das Problem, ob wirksame Konsequenzen gegen Impfverweigerer rechtmäßig sind.